Unterschied zur kosmetischen Fusspflege

Die Podologie, die medizinische Fusspflege, unterscheidet sich stark von der kosmetischen Fusspflege. Das Behandlungsfeld der kosmetischen Fusspflege beschränkt sich auf unproblematische Füsse von gesunden Personen. Dazu gibt es folgende wichtige Punkte zu beachten:

Ausbildung

Die sogenannte Pediküre kann in wenigen Lektionen in einem Kurs erlernt werden. Nach Erhalt eines Zertifikates oder Diploms ist man jedoch aufgrund der geringen Erfahrung und des mangelnden Fachwissens nicht befähigt, Fussprobleme fachkundig zu erkennen, Patienten mit spezifischem Risiko richtig zu behandeln und unter Einhaltung der erforderten Hygienestandards zu arbeiten. 

Nicht zu unterschätzen gilt: Sehr schnell bedarf es einer richtig ausgebildeten Fachperson! Denn bereits eine Zehe mit einem eingewachsenen Nagel gilt als problematisch und darf nur von einer Podologin / einem Podologen behandelt werden! 

Hygiene und sterile Instrumente

Die Ausübung der kosmetischen Fusspflege ist als Beruf nicht eidgenössisch anerkannt und unterliegt deshalb nicht der strengen Hygiene-Vorschriften der Swissmedic wie die Podologie.

Weil bei der kosmetische Fusspflege keine Hygiene-Vorschriften zu befolgen sind, kann es sein, dass für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation der immer wieder benutzen Instrumente keine (teuren) Geräte benutzt werden. Die Verantwortung wird damit der Kundschaft übertragen, die selbst wissentlich oder unwissentlich entscheiden muss, ob sie sich dem möglichen Risiko von übertragbaren Krankheiten bei allenfalls unzureichender Hygiene aussetzen will.

Und problematisch wird es schnell: Eine Mikroverletzung beim Schneiden eines Nagels kann bereits zu einer Infektion führen!

Seien Sie deshalb diesbezüglich immer auf der sicheren Seite und lassen Sie Ihre Füsse ausschliesslich mit steril verpackten Instrumenten behandeln, welche vor Ihren Augen ausgepackt werden!

Bewilligungspflicht für die medizinische Fusspflege

Die Wichtigkeit, dass nicht jeder mit dem Skalpell an irgendwelchen Füssen herum werkeln darf, hat auch der Gesetzgeber erkannt: Aus diesem Grund unterstellte er die selbständige Ausübung der Podologie unter Bewilligungspflicht. Unter www.nareg.ch, im Nationalem Register der Gesundheitsberufe, finden Sie Ihre Podologie-Praxis.

Was ist was?

Podologie ist ein geschützter Begriff und steht ausschliesslich für die medizinische Fusspflege.

Bei Anschriften wie Pediküre oder dipl. Fusspflege handelt es sich um kosmetische Fusspflege.

 

In der Podologie wird das "Kosmetische" - das schöne Aussehen der Füsse - mindestens so berücksichtigt. Deshalb sehen Ihre Füsse nach einer podologischen Behandlung nicht nur schön aus, sondern sind auch sehr gut gepflegt - und wenn möglich schmerzfrei