Informationen bezüglich Krankenkasse

Personen mit Diabetes mellitus mit Zusatzdiagnose (schwere Zuckerkrankheit) können seit dem 01.01.2022 mit einer ärztlichen Verordnung über die Grundversicherung abrechnen.

Ich, Heidi Schwab, Podologin SPV, verfüge zwar über alle nötigen Ausbildungen und Bewilligungen. Jedoch habe mich aufgrund der hohen Kosten entschieden, (noch) nicht Leistungserbringende zu werden.

Entsprechend müssen Personen, welche mit der Grundversicherungen abrechnen möchten, sich an eine andere Praxis wenden. Auf der Website des Dachverbandes "Organisation Podologie Schweiz", kurz OPS, sind alle PodologInnen SPV und dipl. PodologInnen HF aufgeführt, welche über die Grundversicherung abrechnen.

 

Diverse Zusatzversicherungen von Personen mit Diabetes mellitus übernehmen nach wie vor einen Anteil der Kosten von podologischen Behandlungen. Für eine Rückerstattung fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Gerne erstellen wir Ihnen eine Halbjahres- oder Jahresquittung.